Bestattungsarten
bei der Bestattungshilfe Eberle in Augsburg
Die Art der Bestattung wird in der Bestattungsvorsorge geregelt. Sollte keine Bestattungsvorsorge existieren, entscheiden die Hinterbliebenen darüber, welche der Bestattungsarten in Frage kommt. Die Reihenfolge der Entscheidungsberechtigung ist vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt:
1. Ehegatte
2. Kinder
3. Eltern
4. Geschwister
5. Verwandte und Lebenspartner
Wir beraten Sie bei der Bestattungshilfe Eberle in Augsburg gerne zu folgenden Bestattungsarten: Erdbestattung, Feuerbestattung und Seebestattung.
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung auf Friedhöfen ist unter den Bestattungsarten in Deutschland eine der gängigsten. Der Verstorbene wird in einem Einzel- oder in einem Familiengrab beigesetzt. Er hat ein Recht auf einen Friedhofsplatz an seinem letzten Wohnort. Falls er woanders beerdigt werden soll, wird die behördliche Genehmigung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde benötigt. Es wird unterschieden zwischen dem Wahlgrab oder dem Reihengrab. Beim Wahlgrab können im Gegensatz zum Reihengrab die Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte ist zumeist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, der in der Regel verlängert werden kann.
Die Feuerbestattung
Neben der Erdbestattung gibt es unter den Bestattungsarten auch die Feuerbestattung hier in Augsburg. Hierbei wird der Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert. Die spätere Beisetzung der Aschenreste erfolgt in einer Urne. Die Feuerbestattung ist gleichzeitig auch die Voraussetzung für verschiedene weitere Arten der Aschenbeisetzung. Für diese Bestattung muss eine besondere Vereinbarung getroffen werden, zum Beispiel durch eine Bestattungsvorsorge. Bei Zweifel am Willen des Verstorbenen kann das Krematorium die Einäscherung ablehnen. Für die Beisetzung selbst gelten ansonsten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen diese Bestattungsart an.
Die Seebestattung
Eine Seebestattung ist sowohl in Deutschland in der Nord- oder Ostsee als auch im Ausland möglich. Auf Binnenseen und Flüssen ist eine Beisetzung leider nicht möglich. Die einzige Möglichkeit, die hier besteht, ist vom Schweizer Ufer des Bodensees aus, über ein Schweizer Unternehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche in einer Salzkristallurne im Wasser beigesetzt. Das Gefäß löst sich nach zwei Stunden im Wasser auf. Angehörige bekommen eine Karte, auf der der exakte Punkt der Beisetzung eingetragen ist. Sie können die Beisetzung begleiten, auf Wunsch auch mit einem Geistlichen oder einem Freiredner.
Die gängigeren Bestattungsarten sind die Erd- und Feuerbestattung. Außergewöhnlichere Möglichkeiten wie die Seebestattung sind außerdem die Diamantbestattung, bei der die Asche zu einem Diamanten gepresst wird, die Friedwaldbestattung, bei der die Urne in einem Wald, zum Beispiel im Altmühltal, beigesetzt wird, und eine Naturbestattung in der Schweiz.
Beim Tod eines Angehörigen muss nicht nur zwischen verschiedenen Bestattungsarten gewählt werden, es gilt vieles mehr zu regeln. Unsere Mitarbeiter bei der Bestattungshilfe Eberle in Augsburg sind gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter.
"Als Bestattungsunternehmen fühlen wir uns für alle Fragen rund um die Bestattungsarten verantwortlich. Wir sehen es als unsere Aufgabe, trauernden Menschen umfassend zu helfen und auf individuelle Wünsche einzugehen"